DBGHP hat geschrieben:Das haben wir jetzt nicht gehört
Mit ein Grund warum manche Sachen teurer werden.
Solche Posten machen mitunter 10.000 EUR / Monat und mehr in einem Haus aus.
Bitte um dringende Hilfe! Rechnung v. BESTÅ BURS verloren.
23 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
Re: Bitte um dringende Hilfe! Rechnung v. BESTÅ BURS verloren.
Mit ein Grund warum manche Sachen teurer werden. Solche Posten machen mitunter 10.000 EUR / Monat und mehr in einem Haus aus.
Re: Bitte um dringende Hilfe! Rechnung v. BESTÅ BURS verloren.
Ich habe sowas noch niemals gemacht. Ich bin ehrlich, kein Witz! Ich habe als sechshjähriger gestohlen (versucht), als 12jähriger meine Mutter (ich doof!!!) und äh, mit 14 ne Zeitschrift mit Diskette und ne Rolle Klebeband mal auf der Arbeit. DAS WARS Aber ich würde nie Ware selber beschädigen, um die dann.. Oder gar noch Versicherungsbetrug, oh mein Gott! Manche denken ja, das wäre nur ein Kavaliersdelikt, man habe ja eingezahlt.... Hilfe.... Siehe mein Spiegelschaden letzte Mal im Ikea (schrieb ich hier wo), ich habe den aus Versehen kaputt gemacht und habe ca. 15 Minuten Personal gesucht!!! Damit ich mich selber "anzeigen" kann... Dann meinten die aber, das wäre ok und kein Thema, kann ja mal passieren. (Hapüüüh Hab sogar mal Geld im Supermarkt zurück gebracht, weil die Kassiererin sich verrechnet hatte... (habe da aber auch mal 10 Euro verloren, grrr, kriegt man natürlich NICHT wieder...) Also, sehe nicht in jedem Menschen was Übles. Gruß
Re: Bitte um dringende Hilfe! Rechnung v. BESTÅ BURS verloren.Warum ist das so schwierig????
Siehe hier: Umtausch Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein. Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden. Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen. Der Link dazu: http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm Rechtsanwälte und Notare Dort ist auch das Gewährleistungsrecht noch einmal beschrieben, dem wir Dir alle zustimmen und das so wie beschrieben (ohne Kassenbon mit Zeuge) ist. Reicht das jetzt endlich??? Bei einem mtausch wegen nichtgefallen beötige ich einen Kassenbon, weil IKEA das so will!!! Ende. Gruß Maverick1854
Das Forum für IKEA Möbel LiebhaberDie IKEA Fan-Community ist ein Forum für alle IKEA Möbel Liebhaber und Dauerbesucher. Aber natürlich finden hier auch alle Hilfe, die Probleme mit Ikea Möbeln und Produkten haben (zum Beispiel mit dem Aufbau) oder sonstige Fragen rund um das Einrichtungshaus stellen möchten. Melde dich an und mach mit – Schwedenfans und viele nette Leute erwarten dich. Erfahre immer, wann und wo welche Events und Angebote im Schwedenhaus stattfinden. Informier dich aus erster Hand über Karrieremöglichkeiten bei IKEA, finde gleichgesinnte Fans und entdecke die neuesten Möbel aus dem aktuellen Katalog. Wichtiger Hinweis: Die Community IKEA-FANS.de steht in keinerlei Verbindung zu IKEA. Sämtliche auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte basieren auf persönlichen und individuellen Erfahrungen der Community Mitglieder. IKEA ist ein eingetragener Markenname der Inter IKEA Systems B.V. Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
|