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kulanz bei reklamation ?

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7 Beiträge • Seite 1 von 1

kulanz bei reklamation ?

Beitragvon oliverhh am Mo 6. Sep 2010, 15:34

habe den ikea poäng sessel, habe den bezug ausversehen bei kochwäsche 60 grad gewaschen und jetzt ist er eingelaufen :(


meint ihr wenn ich nur den bezug nehme und zu ikea gehe und denen sage das ich den ganz normal bei 60 grad gewaschen habe (kochwäsche verschweige ich), so wie es hinten auf dem zettel steht und er jetzt eingelaufen ist... meint ihr die geben mir eventuell einen neuen ?

kassenzettel habe ich leider nicht, habe den geschenk bekommen..

die polster brauche ich ja nicht, nur den bezug ^^
oliverhh
 
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Re: kulanz bei reklamation ?

Beitragvon Maverick1854 am Di 7. Sep 2010, 05:17

Ehrliche Meinung?

Nein. Ohne Kassenbon, erst recht nicht.

Da musst Du leider in den sauren Apfel beissen und Dir einen neuen kaufen.

Gruß Maverick1854
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Re: kulanz bei reklamation ?

Beitragvon assamerer am Di 7. Sep 2010, 11:58

Vor Gericht könnte man das als versuchten Betrug darstellen... meinst Du aber nicht, dass Ikea sowas nicht merken würde bzw. es schon vor Dir welche gab, die den Gedanken hatten (und ggfls. auch umgesetzt haben?)

Verkauf den Sessel ohne Bezug und kauf Dir für den Erlös inkl. Zuzahlung nen neuen Sessel. Die Mehrzahlung stempel einfach als "Haushaltsunfall" ab.

Oder frag bei Ikea, ob man nen neuen Bezug kaufen kann
assamerer
 
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Re: kulanz bei reklamation ?

Beitragvon oliverhh am Di 7. Sep 2010, 19:29

man kann die bezüge auch einzeln kaufen mit polstern glaube ich... kostet dann 30 €... so werde ich es auch machen...


der sessel ist zwar nicht mehr der neuste, aber den würde ich eher abschleifen und neu lackieren als gleich nen neuen sessel zu kaufen... ^^

betrug würde ich das jetzt nicht nennen... ^^ man kann ja einfach mal auf kulanz hoffen, hätte mich ne menge gespart ;)
oliverhh
 
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Re: kulanz bei reklamation ?

Beitragvon Maverick1854 am Mi 8. Sep 2010, 05:59

betrug würde ich das jetzt nicht nennen... ^^ man kann ja einfach mal auf kulanz hoffen, hätte mich ne menge gespart


Kulanz??? Für Deine "Dummheit"???

Ich bin ehrlich, ich definiere Kulanz anders. Und wenn ich eine Sache verschweige, die den Zustand des Objektes genau beschreiben, dann ist das in meinen Augen Betrug.

Definition Betrug:
(Quelle:Wikipedia.de)

Unter Betrug versteht man

* im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt.

Nicht für Ungut.

Gruß Maverick1854
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Re: kulanz bei reklamation ?

Beitragvon KeiraCaputo am Do 9. Sep 2010, 12:04

Meine Antwort ist vlt nicht qualifiziert, aber ist 60 Grad nicht gleich 60 Grad? Also, ich würde zum Ikea deines Vertrauens gehen, ehrlich sagen, was passiert ist (und sagen, dass der Sessel ein Geschenk war). Dann wirst du schon erfahren, ob die das Ding zurück nehmen. Oder du schreibst ne Mail, falls der Aufwand zu groß ist.

Ich hab mein Umtausch bei Ikea immer nur gute Erfahrungen gemacht, bin echt begeistert.

Betrug ist es halt nicht, wenn du sagst, was passiert ist (außerdem wärs ja "nur" versuchter Betrug^^).
Hab allerdings auch noch nie etwas ohne Kassenbon umgetauscht.

It vlt. unangenehm, aber frag doch die Person, die dir den Sessel geschenkt hat, ob sie den Kassenbon oder Kontoauszug (reicht auch) noch hat. Wenns n Freund war, dann kann man sowas wohl fragen, find ich. Der Preis ist für Ikea-Fans bzw. Leute mit Internet eh kein Geheimnis.

Ich würd die Backen zusammenkneifen und es versuchen. Nur eben ehrlich!!

LG!!
KeiraCaputo
 
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Re: kulanz bei reklamation ?

Beitragvon Maverick1854 am Fr 10. Sep 2010, 06:03

...ehrlich sagen, was passiert ist..., ....Nur eben ehrlich!!...


Das ist richtig, dann ist es kein Betrug, weil, es wird ja die Wahrheit gesagt. Mit ehrlichkeit kommt man am weitesten...

Du kannst es probieren, wenn Du ehrlich bist, hast Du wahrscheinlich eine kleine Change.

Dann stellt sich die Frage, wie alt ist der Bezug? Wenn der Älter als 2 Jahre ist, ists eh aus der Gewährleistung raus und somit auch keine Kulanzentscheidung mehr.

Aber warum nicht versuchen?

Nur ich sehe keinen Erfolg.

Gruß Maverick1854
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