kveite hat geschrieben:Zitat aus einem Forum:
Welches Forum war das? Eine Quellenangabe wäre nett.
Frage zur 10% Aktion vom 5.12 -10.12
15 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
Re: Frage zur 10% Aktion vom 5.12 -10.12
Welches Forum war das? Eine Quellenangabe wäre nett. Gruß Maverick1854
Re: Frage zur 10% Aktion vom 5.12 -10.12
Kveite hat recht, die Karten sind sofort einsatzbereit. Technisch ist es möglich, wird bei IKEA aber nicht gehandhabt, da der Aufwand größer als der Nutzen ist. Und dem Kassierer ist es egal, warum ein Kunde eine Aktionskarte hat. Wie sollte man damit Betrügen??? Ich habe Ware gekauft, eine Aktionskarte bekommen, und damit wieder eingekauft. Wo ist das Problem und der Betrug??? Gruß Maverick1854
Re: Frage zur 10% Aktion vom 5.12 -10.12
Und wo kommt dieser Kommentar von Brootos her? Hier finde ich Ihn nicht? Komisch! Gruß Maverick1854
Re: Frage zur 10% Aktion vom 5.12 -10.12
Warum? Meinst Du nicht, das IKEA sich das Geld in jedem Falle holt? Ich kenne mehrere Fälle, wo bei einem Kunden die Lastschrift nicht eingelöst wurde. 4 Wochen später versucht IKEA es noch mal vom Konto abzubuchen. Wenn dann immer noch nicht, dann gehts zum Inkasso. Ende. IKEA bekommt sein Geld und was das Inkassounternehmen damit macht, ist IKEA egal. Gruß Maverick1854
Re: Frage zur 10% Aktion vom 5.12 -10.12
Du weißt schon, daß Betrüger bzw. Skimmer usw. mit Karten fremder Menschen (auch mit PIN, via Skimming gecatched) einkaufen gehen und Unterschriften sowieso nie (*KORREKT!*) überprüft werden, wie tausend Tests schon tausendmal bewiesen haben? (Bei mir wollte Ikea glaube ich immer die PIN) Also ob Ikea da ein Inkasso anstrengt, ist doch eher zweitrangig für die Kriminellen.
Das mag schon sein, dennoch würde mit so einem unfähigen Umgang dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Generell sollten irgendwelche "Guthabenkarten" nur dann gültig sein, wenn sie auch tatsächlich bezahlt wurden (abgeschlossener Transfer, bar oder unbar). Alles andere ist Beteiligung seitens des Unternehmens, sprich FAHRLÄSSIG. Man beachte auch den Unterschied zwischen EC-Karte und Guthabenkarte (so nenne ich das jetzt mal), denn die EC Karte ist eben eine Art "Kreditkarte" (nur eben EC), die Guthabenkarte ist aber wie Bargeld zu bewerten. Daher sollte sie auch nur nach vollständiger Bezahlung Gültigkeit haben. Alles andere ist wie gesagt fahrlässig. (Sprich Ikea sollte da eine Mitschuld tragen müssen, würde wohl auch darauf hinaus laufen) Gruß
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